Mitgliedschaft in der IPA

Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungs-stellenvorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30,-- pro Jahr.

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag ist der kostenlose Bezug der Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion ("IPA aktuell") enthalten, er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben.

Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift
"IPA aktuell" erscheint 4mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.Quelle: IPA Deutschland

Jedes Mitglied erhält jährlich im Januar nach dem Einzug des Mitgliedbeitrages einen Mitgliedsausweis im Scheckkartenformat (Member-Chip-Karte)
und eine personalisierte Autovignette, die den Inhaber als IPA-Mitglied ausweist.


 

IPA KFZ-Vignette                                     IPA-Mitgliedsausweis

Wichtig!!!

Der Jahresbeitrag wird zu Jahresbeginn vom Schatzmeister per Bankeinzugsverfahren eingezogen.

Sofern sich die Bankverbindung geändert hat, bitten wir dies umgehend einem Vorstandsmitglied mitzuteilen, da bei Bank-Stornierungen im Einzugsverfahren unnötige -von dem Mitglied zu tragende- Kosten entstehen!!

Link:   weitere informationen und vorlage mitgliedsantrag



 

 

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